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Erste Hilfe - Die Rettungskette

Man sollte einige, logische Schritte bei der Ersthilfe befolgen

1. Lebensrettende Sofortmaßnamen einleiten

Zur Beschreibung der Lebensrettenden Sofortmaßnamen klick hier

2. Notruf absetzen ( 5 W's )

Notruf europaweit vom Handy: 112

Was ist passiert?
Wo ist es passiert?
Wieviele Personen sind verletzt?
Welche Art der Verletzung?
Warten auf Rückfragen!

3. Erste Hilfe - so lange fortfahren bis der Rettungsdienst übernimmt

4. Ab hier übernimmt der Rettungsdienst bzw. der Notarzt

5. Das Krankenhaus übernimmt die weitere Behandlung

WICHTIG: Wenn der Verdacht auf Wirbelsäulenverletzungen besteht, NICHT bewegen. Dies könnte die Wirbelsäule entgültig zerstören! Für solche Verletzungen gibt es Vakuummatratzen über die normalerweise Rettungskräfte verfügen sollten. Daher, Notarzt rufen!

Juristischer Hinweis Rechtliche Grundlage: Es steht eindeutig fest, dass ein Ersthelfer (mit oder ohne spezielle Ausbildung), der nach bestem Wissen und Gewissen handelt (also seinem Kenntnisstand entsprechend) grundsätzlich weder mit nachteiligen zivilrechtlichen noch strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen hat. Er bleibt selbst dann straffrei, wenn ihm bei der Hilfeleistung ein Fehler unterlaufen sollte. Erste Hilfe ist selbst dann straflos, wenn dabei eine strafbare Handlung begangen wird, zum Beispiel eine Körperverletzung, sofern sie ungewollt geschieht. Voraussetzung ist, dass der Ersthelfer zumindest die einfachsten Überlegungen anstellt, die jedem anderen auch einleuchten. Hierbei ist wichtig zu wissen, dass das Fehlen von Fachkenntnissen nicht als Verschulden angesehen wird.

Es gibt also KEINEN Grund nicht zu helfen, im Gelände wie in der Stadt.

 
 
 
 

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